Schwimmen lernen – Schwimmkurs des VfR wieder im Angebot

Wasser macht Spaß. Bestimmt auch dir! Wenn du gerne Spaß am Wasser hast, ist es wichtig, dass du sicher schwimmen kannst.

Seepferdchenkurs
Aufbauend auf einen Wassergewöhnungskurs lernen und üben die Kinder hier das stilgerechte Schwimmen. Für das Seepferdchen muss man 25 m schwimmen und einen Gegenstand aus brusttiefem Wasser ertauchen.

  • Der Schwimmkurs findet unter Beachtung der dann gültigen Coronaverordnung* donnerstags, ab 14.00 Uhr im Hotel Pistono Dieblich statt
  • Der nächste 10er Kurs beginnt vorrausichtlich am 13. Januar 2022
  • Unkostenbeitrag 80€ zusätzlich zur Vereinsmitgliedschaft

Eure Ansprechpartnerin ist Nicole Tucker (nicole.tucker@vfr-niederfell.de).

* Die aktuellen Regelungen findet ihr unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/ Schwimmen

Regeln zurzeit:
Im Innenbereich von Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen gilt die 2G+-
Regelung (siehe „2G-Regelung“), d.h., es dürfen sich ausschließlich geimpfte, genesene
(siehe „geimpfte Personen und genesene Personen“) oder diesen gleichgestellte Personen
(siehe „gleichgestellte Personen“), die zusätzlich über ein aktuelles negatives Testergebnis
(siehe „Testpflicht“) verfügen, als Besucherinnen und Besucher anwesend sein.

Ausnahmen hiervon bestehen für Minderjährige:
• Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten gelten als geimpft (siehe „gleichgestellte
Personen“) und benötigen auch keinen zusätzlichen Testnachweis.
• Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die geimpfte, genesene
oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen – trotz der 2G+-Regelung –
keinen zusätzlichen negativen Testnachweis.
• Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht geimpfte,
genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, dürfen – trotz der 2G+-Regelung –
ebenfalls anwesend sein, wenn sie einen aktuellen negativen Testnachweis vorweisen
können.

Die Höchstzahl der Personen, die sich zeitgleich in der Einrichtung aufhalten dürfen, ist auf
die Hälfte der sonst dort üblichen Besucherhöchstzahl beschränkt. Es gilt die Pflicht zur
Kontakterfassung. Ein Hygienekonzept, das insbesondere auch Regelungen zur Nutzung von
Umkleiden, Duschen und ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen enthält, ist vorzuhalten und
wird von der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde kontrolliert.