Beitragsgestaltung/-erhebung für 2020!

Bereits anlässlich der Jahreshauptversammlung 2017 hat der Vorstand die vom Sportbund beschlossene Anhebung der Mindestmitgliedsbeiträge zum 1.1.2018 und zum 1.1.2020 ausführlich thematisiert.

Daher steht nun auch bei uns  – wie bei allen anderen Sportvereinen –für 2020 die beschlossene Beitragsanpassung an. Dies betrifft bei uns alle Beiträge in Verbindung mit der Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen sowie die Beiträge für die Aktiven im Verbandsspielbetrieb.

Im Vergleich zu unseren Nachbarvereinen können wir die Beiträge jedoch nach wie vor sehr günstig und moderat gestalten. Nachfolgend die neue Beitragstabelle ab 1.1.2020:

Kinder/Jugendliche (bis 18. Lebensj.)                                                                       4,00 € (48,00) =  +0,50 €  neu

Mutter-/Kind-Turnen (auch mehrere Kindern)                                                         4,00 € (48,00) =  +0,50 €  neu

Wenn Eltern oder ein weiteres Kind selbst in anderer Abt. aktiv, dann Fam.Beitrag  2. oder 3.

Erwachsene ( Förderbeitrag ab 18. Lebensj.)                                                           4,50 € (54,00)      unverändert

Erwachsene (aktiv im Spielbetrieb)                                                                           6,50 € (78,00) =  +  1,50 € neu

1. Familienbeitrag (zwei Erwachsene)                                                                      6,50 € (78,00)       unverändert

2. Familienbeitrag (ein Erwachsener u.  Kinder)                                                       6,30 € (75,60) = +  0,50 €    neu

3. Familienbeitrag (zwei Erwachsene u. Kinder)                                                     7,50 € (90,00)  =  +  1,00 €   neu

Der alte Förderbeitrag für Erwachsene, die 2017 das 65 Lj. überschritten hatten, bleibt bei 3,50 € als Bestandsschutz eingefroren.

Leider müssen anl. der Coronakrise z.Zt. noch alle Vereinssportaktivitäten ausfallen. Der Vorstand darf jedoch für diese Zeit die Beitragsforderung nicht aussetzen oder entsprechend verringern, da durch den Beitrag lediglich eine Vereinsmitgliedschaft begründet und nicht eine konkrete Leistung abgegolten wird. Der Vorstand befindet sich insoweit gegenüber dem Verein in der Haftung, wenn er die Beiträge nicht erhebt, zumal die Fixkosten in nicht unbeträchtlicher Höhe weiter anfallen.

Der VfR stellt die Leistung jedoch in Normalzeiten in fast allen seinen Sportbereichen nur mit dem Vereinsbeitrag sicher und erhebt – außer für „Schwimmen“ und „Yoga“ –zur Leistungserbringung keine gesonderten Abteilungsbeiträge, die jetzt ausgesetzt sind.

Unsere günstige Beitragsgestaltung ist nur möglich, weil viele – auch bereits inaktive – Mitglieder aus Treue zum Verein und aus Solidarität mit dem Verein durch ihre Beitragszahlung den Sport – insbesondere der Jugend – und damit auch die Dorfgemeinschaft fördern.

Halten Sie Ihrem Verein in dieser außergewöhnlichen Zeit weiterhin die Treue, damit er überleben und sobald möglich den Sportbetrieb für Sie wieder aufnehmen kann.

Zeigen Sie sich bitte auch weiterhin solidarisch.